Rechtsprechung
LAG Sachsen-Anhalt, 15.10.2013 - 6 Sa 134/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 611 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB
Außerordentliche Kündigung - Gratifikation - IWW
§ 626 BGB, § ... 626 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 242 BGB, § 92 Abs. 2 ZPO, §§ 8 Abs. 2, 64 ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 286 ZPO, § 622 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 BGB, § 615 BGB, § 611 BGB, § 109 GewO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 308 Abs. 2 ZPO, § 92 ZPO, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 269 Abs. 3 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung eines Bauleiters bei Einbehalt des aus einem Bargeschäft erhaltenen Werklohns
- hensche.de
Betriebliche Übung, Gratifikation, Lohn und Gehalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung eines Bauleiters bei Einbehalt des aus einem Bargeschäft erhaltenen Werklohns - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dessau-Roßlau, 23.02.2012 - 9 Ca 256/10
- LAG Sachsen-Anhalt, 15.10.2013 - 6 Sa 134/12
- BAG, 09.04.2014 - 10 AZN 1381/13
- BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14
- LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2015 - 6 Sa 269/15
- BAG, 18.05.2016 - 10 AZN 186/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11
Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 15.10.2013 - 6 Sa 134/12
Entgegen der Auffassung des Klägers war der Vergütungsanspruch nicht anhand der auf den vorstehenden Zeitraum entfallenden Arbeitstage zu quoteln (BAG 16.05.2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 22 ff.). - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 15.10.2013 - 6 Sa 134/12
Rechtswidrige und vorsätzliche Handlungen des Arbeitnehmers, die sich unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers richten, können auch dann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein, wenn die Pflichtverletzung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder nur zu einem geringfügigen, möglicherweise gar keinem Schaden geführt hat (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09). - BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11
Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 15.10.2013 - 6 Sa 134/12
Dies ist der Fall, sobald der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis der einschlägigen Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung darüber ermöglicht, ob er das Arbeitsverhältnis fortsetzen soll oder nicht (BAG 22.11.2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 30).
- BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06
Außerordentliche Kündigung - Personalrat
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 15.10.2013 - 6 Sa 134/12
Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind, um eine Beseitigung des Risikos künftiger Störungen zu erreichen (BAG 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 45). - BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07
Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 15.10.2013 - 6 Sa 134/12
Der Tatbestand dieser Norm ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 29.03.2009 - 2 AZR 953/07) in einem zweistufen Verfahren zu prüfen. - BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04
Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 15.10.2013 - 6 Sa 134/12
Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 10.11.2005 - 2 AZR 623/04 - Rn. 38). - BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 15.10.2013 - 6 Sa 134/12
Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - Rn. 33). - BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 826/09
Außerordentliche Kündigung - Rechtskraftwirkung eines vorangegangenen …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 15.10.2013 - 6 Sa 134/12
Kommt nach alledem bereits der ersten außerordentliche Kündigung Rechtswirksamkeit zu, konnten auch die auf die Kündigungen vom 15.02.2011 und 16.05.2011 bezogenen Kündigungsschutzklagen, da bei Ausspruch derselben zwischen den Parteien bereits kein Arbeitsverhältnis mehr bestand, keinen Erfolg haben (vgl. BAG 27.01.2011 - 2 AZR 826/09 - Rn. 13).
- BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14
Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten - …
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 15. Oktober 2013 - 6 Sa 134/12 - aufgehoben, soweit es die Klage in Bezug auf die jährliche Sonderzahlung in Höhe von 12.500,00 Euro abgewiesen hat.